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Landschaftspflegeverein Wüstenei
 
 
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Gewerbegebiet

Nachdem Anfang 1996 die Wüstenei an den in Kiel ansässigen Landesjagdverband veräußert werden sollte, um hier ein Ausbildungsgebiet für Jungjäger zu schaffen, sollen große Teile der Wüstenei nunmehr Gewerbegebiet werden.

Dies würde bedeuten, eine einmalige Landschaft in Lübeck - wahrscheinlich die letzten unberührten Flecken Natur - zu zerstören.

Die Natur in der Wüstenei ist so empfindlich, dass Reiter nicht durchreiten dürfen. Auch das Laufenlassen von Hunden ist satzungsgemäß verboten. Ein Gewerbegebiet hingegen soll hier entstehen dürfen?

Hiergegen werden wir uns zur Wehr setzen und wie bislang für den Erhalt der Wüstenei einsetzen.


Bild der Lübecker Nachrichten vom 15. 01. 2009
Zum Vergrößern anklicken!





Wir meinen: Um hier das Gebiet Wüstenei zumindest teilweise zum Gewerbegebiet unzuwidmen, müssen

- die Anordnung der Wehrbereichsverwaltung aufgehoben werden,

- das FFH-Gebiet verändert oder aufgehoben werden,

- Die bereits heute vorhandenen und später entfallenden Ausgleichsflächen im Gebiet durch anderweitigen Ausgleich - üblicherweise in 3-facher Größenordnung - selbst wiederum ausgeglichen werden.

- Die Satzung des Landschaftsschutzgebietes aufgehoben werden.

- Der Landschaftsrahmenplan des Landes geändert werden.

- Der Landschaftsplan der Hansestadt Lübeck in Teilen aufgehoben bzw. abgeändert werden.


Jede einzelne Maßnahme zieht Widerstand mit sich!


Siehe auch: Gesetze, Satzungen, Beschlüsse die Wüstenei betreffend.

 


    
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geändert am 07.September 2020

 
   
 
     
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